Wer ein Ferienhaus in den Niederlanden kaufen möchte, fragt sich häufig, welche Steuern dabei anfallen. Das Nachbarland gewährt zudem bei Vermietungen eine interessante Steuererleichterung, die man kennen sollte. Die Immobilienexperten von EuroParcs verraten, welche das ist.
Wenn Sie in den Niederlanden ein neues Ferienhaus kaufen, eventuell einschließlich des dazugehörigen Grundstücks, unterliegt es der Mehrwertsteuer. Dasselbe gilt, wenn Sie ein Ferienhaus kaufen, das vor nicht mehr als zwei Jahren in Gebrauch genommen wurde. Die Mehrwertsteuer beträgt in Holland 21 Prozent des Kaufpreises.
Unser Steuertipp:
Die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis eines Ferienhauses und des dazugehörigen Grundstücks in den Niederlanden sowie weitere Kosten (z. B. der Parkdienstbeitrag) können bei einer vollständigen Vermietung Ihres Ferienhauses an Urlaubsgäste zu 100 Prozent abgezogen werden. Die Vermietung kann zudem durch den professionellen Rundum-sorglos-Service von EuroParcs erfolgen und verursacht Ihnen so keinerlei Aufwand. Sie sparen Zeit – und viel Geld.
Rechenbeispiel: Ihr neu erbautes Ferienhaus kostet 242.000 Euro, inklusive 21 Prozent Mehrwertsteuer in Höhe von 42.000 Euro. Diese 42.000 Euro sind voll abzugsfähig, wenn Sie Ihr Chalet durch EuroParcs vollständig vermieten lassen!
Wer seine Immobilie nur teilweise vermietet und sie auch selbst nutzt, erhält eine teilweise Erstattung der Mehrwertsteuer. Beim Kauf neuer Ferienhäuser wird zudem häufig eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer gewährt.
Wird ein Ferienhaus mit Grundstück erworben, das bereits seit über zwei Jahren in Gebrauch war, wird lediglich die Grunderwerbsteuer fällig. Sie beträgt 10,4 Prozent des Verkehrswertes oder des Kaufpreises, falls dieser höher ausfällt als der Verkehrswert. Wer hingegen ein neues Haus kauft und die teurere Mehrwertsteuer zahlen muss, ist in der Regel von der (günstigeren) Grunderwerbssteuer befreit.
Wer ein Ferienhaus in Holland kauft, muss zudem jedes Jahr eine Grundsteuer (OZB) an die Gemeinde entrichten, in der sich das Ferienhaus befindet. Der Satz richtet sich jährlich nach dem dann ermittelten Verkehrswert des Ferienhauses (WOZ-Wert) und beträgt im Durchschnitt etwa 0,10 %.
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Eine Ferienwohnung unterliegt in den Niederlanden einer jährlichen Einkommenssteuer. Deren Höhe richtet sich aktuell – und voraussichtlich bis 2027 – nach dem jährlich ermittelten Verkehrswert (WOZ-Wert) der Ferienimmobilie und etwaigen darauf lastenden Schulden.
Rechenbeispiel: Geht man von einem Verkehrswert des Ferienhauses von 250.000 Euro und keiner Verschuldung aus, wird sich die Steuer im Jahr 2024 auf etwa 4.200 Euro belaufen.
Die Einkommenssteuer wird aktuell in den Niederlanden immer fällig, sobald man ein Chalet besitzt. Dies ist unabhängig davon, ob man sein Ferienhaus gewinnbringend vermietet oder ob man es ausschließlich für sich und seine Familie nutzt.
Ab 2027 sollen sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. Voraussichtlich werden dann die Mieteinnahmen (nach Abzug der Kosten) in den Niederlanden der jährlichen Einkommenssteuer unterliegen, anstelle des Marktwerts des Chalets. Noch wurde die geplante Gesetzesänderung jedoch nicht verabschiedet.
Zwischen Deutschland und den Niederlanden besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Durch diese Vereinbarung wird sichergestellt, dass dasselbe Einkommen, beispielsweise Mieteinnahmen eines Ferienhauses, nicht in beiden Ländern versteuert werden muss.
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Wir helfen Ihnen gerne weiter. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
Seit mehr als 40 Jahren zeichnet sich EuroParcs durch Expertise im Verkauf von Ferienhäusern aus. Wir sind Marktführer im Verkauf von Ferienhäusern in den Niederlanden. Auch in anderen Ländern sind wir mit Ferienparks in Österreich, Belgien und Luxemburg auf dem Vormarsch. So verfügen wir über mehr als 50 Ferienparks in Europa.
Das Wichtigste ist für uns die Qualität unserer Ferienparks und -häuser. Indem wir kontinuierlich in unsere Marke, unsere Parks und Unterkünfte investieren, sichern wir eine stets gute Belegung.
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